Verwendung von Musik - Rechtliche Aspekte
Grundlagen
Wer Musik in seinem Video verwendet, kommt an der Frage der Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht vorbei. Diese Rechte liegen häufig bei verschiedenen Personen oder Unternehmen.
Zu unterscheiden sind drei Rechte:
1. Urheberrecht (wahrgenommen durch die GEMA (http://www.gema.de))
2. Leistungsrecht (wahrgenommen durch die GVL (http://www.gvl.de))
3. Recht an der Aufnahme
Das Urheberrecht liegt bei dem Komponisten und Texter bzw. einem Musikverlag, an den er die Rechte abgegeben hat. Das Leistungsrecht beinhaltet die Rechte des Interpreten für die Interpretation/Aufführung des Werkes. Des Weiteren gibt es ein Recht an der Aufnahme, welches in der Regel bei der Plattenfirma liegt.
Um Musik für ein Video verwenden zu können, müssen alle drei Rechte eingeholt werden.
Falls ihr die Rechte für die Verwendung eines Titels einholen wollt, ihr aber nicht wisst, wer die Rechte innehat, schaut in der Online Datenbank für musikalische Werke der GEMA (https://mgonline.gema.de/werke/) nach.
Gebühren
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA (http://www.gema.de)) ist mit der Wahrnehmung von Urheberrechten für ihre Mitglieder betraut. Sie nimmt die Gebühren der Urheber ein und führt darüberhinaus das Inkasso für die Gesellschaft zur Verarbeitung von Leistungsschutzrechten (GVL (http://www.gvl.de)) durch.
Die GEMA (http://www.gema.de) durchsucht regelmäßig das Netz, um die unlizensierte Nutzung von Titeln aufzuspüren und die Zahlung von Gebühren zu erwirken. Deshalb müssen auch alle in der videocommunity hochgeladenen Videos, die unlizensierte Titel enthalten, gelöscht werden.
Auch im Internet gilt für Musik: "All rights reserved"! Deshalb muss jeder, der Musik im Internet präsentiert ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen Strafe zahlen.
Alternativen
1. GEMA-freie Musik
Aber auch hier ist Vorsicht geboten. GEMA-frei bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Musik kostenlos ist. Achtet also beim Kauf von GEMA-freier Musik darauf, dass ihr eine ausführliche Dokumentation der erworbenen Nutzungsrechte erhaltet. Andernfalls riskiert ihr eine spätere Zahlung im 5-stelligen Bereich.
Eine gute Seite für GEMA-freie Musik ist http://www.bluevalley-filmmusik.de/
2. Creative Commons License (http://www.creativecommons.org)
Diese Lizensierung bietet einen völlig neuen Ansatz. Hier gilt nicht der Grundsatz "All rights reserved", sondern "Some rights reserved"!

Es sind folgende Formen der Lizensierung unter Creative Commons zu unterscheiden:
| Der Künstler muss namentlich genannt werden
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| Die Musik darf nicht kommerziell verwendet werden
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| Alle abgeleiteten Werke müsen unter der gleichen Lizenz veröffentlicht
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| Die Musik darf verwendet, aber nicht verändert werden
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Diese Rechte können folgendermaßen kombiniert werden:
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| Namensnennung
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| Namensnennung. Keine Bearbeitung
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| Namensnennung. Keine kommerzielle Nutzung. Keine Bearbeitung
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| Namensnennung. Keine kommerzielle Nutzung.
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| Namensnennung. Keine kommerzielle Nutzung. Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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| Namensnennung. Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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Eine Liste guter Creative Commons Webseiten:
| Jamendo (http://www.jamendo.com/de/)
| Download-Möglichkeit über P2P
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| Freesound (http://freesound.iua.upf.edu/)
| Soundarchiv
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| Archive.org (http://www.archive.org/details/opensource_audio)
| Suche über Tags und Keywords
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| artistserver.com (http://www.artistserver.com/music.cfm)
| Suche nach Lizenzart
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3. Eigene Musik
Eigene Musik zu "erstellen"ist heute auch ohne besondere musikalische Kenntnisse möglich. Intelligente Programme erleichtern die Erstellung.
Auswahl einiger Programme:
GarageBand (http://www.apple.com/de/ilife/garageband/) als Teil von Apple iLife
Soundtrack (http://www.apple.com/de/finalcutexpress/soundtrack.html) als Teil von Apple Final Cut Express HD
Soundtrack Pro (http://www.apple.com/de/finalcutstudio/soundtrackpro/) als Teil von Apple Final Cut Studio
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